Die größte Gruppe der in Deutschland lebenden ausländischen Bürger sind die türkischen Staatsangehörigen, die seit mehreren Jahrzehnten hier leben und arbeiten.
Zwischen der Türkei und Deutschland existieren zudem enge wirtschaftliche Beziehungen, die zu einer Vielzahl wirtschaftlicher, vertraglicher, aber auch persönlicher Verbindungen führen.
Zudem ist die Türkei ein beliebtes Reiseland. Auch Touristen nehmen am Rechtsverkehr in der Türkei teil, wenn sie etwa im Urlaub Waren einkaufen.
Aus den beschriebenen verschiedensten Beziehungen ergeben sich naturgemäß auch eine Vielzahl von rechtlichen Verbindungen, im Rahmen derer häufig türkisches Recht eine Rolle spielt - selbst wenn Streitigkeiten beispielsweise vor deutschen Gerichten entschieden werden.
Im einzelnen - etwa bei Verträgen, an denen Unternehmen beider Länder beteiligt sind - können bei Streitigkeiten schwierige Fragen der Zuständigkeit der Gerichte, aber auch des anzuwendenden Rechts entstehen.
So kann z.B. türkisches Recht anzuwenden sein, wenn deutsche Touristen am Urlaubsort Waren wie Teppiche oder Schmuck kaufen und sich später bei der Abwicklung des Vertrages Probleme ergeben, sei es, daß der Käufer die Ware gar nicht mehr will, z.B. weil er sich übervorteilt oder überrumpelt fühlt, sei es, daß die Ware nicht geliefert wird oder Mängel hat.
Zum anderen können Forderungen gegen Personen bestehen, die zwar nicht in Deutschland, wohl aber in der Türkei über Vermögen verfügen. Dann stellt sich die Frage, ob und wie z.B. Urteile deutscher Gerichte in der Türkei vollstreckt werden können.
Wenn türkische Staatsbürger heiraten, ist für die Frage ihrer Ehefähigkeit türkisches Recht ebenso maßgeblich wie wenn sich zwei Ehleute türkischer Staatsangehörigkeit - auch vor einem deutschen Gericht - scheiden lassen.
Verstirbt ein türkischer Staatsbürger, der in Deutschland über Vermögen verfügt oder ein deutscher Staatsbürger, der Vermögen, z.B. ein Ferienhaus in der Türkei hat, ist ebenfalls die Frage, nach welchem Recht sich die Erbfolge regelt. Auch hier kann türkisches Recht anzuwenden sein.
Selbst türkisches Strafrecht kann vor deutschen Gerichten - etwa im Rahmen hier durchgeführter Strafverfahren oder Auslieferungsverfahren - eine Rolle spielen.
Um in solchen Fällen umfassend beraten zu können, sind daher Kenntnisse des türkischen Rechts unabdingar. Gegebenenfalls können wir Ihre Rechte auch in Zusammenarbeit mit Rechtsanwälten in der Türkei durchsetzen.
Zum anderen arbeiten wir mit dem Übersetzer- und Dolmetscherbüro medi-tercümanlik-bürosu zusammen, wenn etwa türkische Urkunden, Vertragstexte, Dokumente zu übersetzen oder Verhandlungen mit türkischen Partnern zu führen sind.
Über interessante Entscheidungen oder Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit türkischem Recht werden wir ebenfalls in einem Newsletter informieren.